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Kommunaler Wärmeplan

Kommunale Wärmeplanung: Nachhaltige Energie für unsere Zukunft

Die Energieversorgung der Gemeinde steht vor einem Wandel: Klimaschutz, Versorgungssicherheit und bezahlbare Energie sind zentrale Herausforderungen unserer Zeit. Mit der kommunalen Wärmeplanung gestalten wir aktiv die Zukunft unserer Wärmeversorgung – nachhaltig und effizient.

Die Marktgemeinde hat damit die Bayernwerk Netz GmbH (Regensburg) und das Institut für nachhaltige Energieversorgung (Rosenheim) beauftragt. „Wir machen uns auf den Weg in Richtung klimaneutraler Wärmeversorgung“, sagte Bürgermeister Manfred Hammer bei der Auftaktveranstaltung im Rathaus.

Pressemeldung zum Thema Kommunaler Wärmeplan
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Kommunaler Wärmeplan im Markt Fürstenzell
Kommunale Wärmeplanung Präsentation

Kontaktdaten

Karin Kellhammer
Rathaus Fürstenzell - Geschäftsleitende Beamtin

E-Mail: karin.kellhammer(@)fuerstenzell.de
Tel. 08502/80233

Christina Albrecht
Bayernwerk Netz GmbH - Projektmanagerin kommunale Wärmeplanung

christina.albrecht(@)bayernwerk.de
Tel. 0941/2012771

Die vier Schritte der Kommunalen Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung ist eine Antwort auf die Herausforderungen des Klimawandels und der Energiewende. Die Wärmeversorgung vor Ort soll nachhaltig und effizient gestaltet werden, um klimaschädliche CO₂-Emissionen zu reduzieren.
Die Bundesgesetzgebung gibt folgende vier Schritte für die KWP vor:

1. Eignungsprüfung / Bestandsanalyse

Bei der Bestandsanalyse werden der aktuelle Wärmebedarf, der Verbrauch und die damit einhergehenden Treibhausgasemissionen erhoben. Diese Daten werden unter Berücksichtigung von Gebäudetypen, Baualtersklassen sowie Versorgungsstrukturen aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern erfasst. Außerdem werden Beheizungsstrukturen von Gebäuden ermittelt.

2. Potenzialanalyse

Die Potenzialanalyse zeigt Möglichkeiten zur Reduktion des Wärmebedarfs auf. Zudem werden lokale Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmepotenziale ermittelt.

3. Zielszenario

Das Zielszenario basiert auf den Ergebnissen der Bestands- und der Potentialanalyse. Dieses soll aufzeigen, wie der zukünftige Wärmebedarf durch erneuerbare Energien gedeckt werden kann, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Hierbei wird eine räumlich detaillierte Beschreibung der benötigten Versorgungsstruktur im Jahr 2040 erstellt, inklusive eines Zwischenziels für 2030. Dies erfolgt durch die Identifikation geeigneter Bereiche für Wärmenetze und Einzelversorgung.

4. Umsetzungsstrategie und Maßnahmen

Auf Grundlage des Zielszenarios wird ein Fahrplan zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans formuliert. Dabei werden konkrete Maßnahmen, Prioritäten und ein Zeitplan für die kommenden Jahre ausgearbeitet. Es werden konkrete Ziele zur erforderlichen Energieeinsparung und zum Aufbau der künftigen Energieversorgungsstruktur gesetzt.

 
 

Bürgermeister Manfred Hammer (Mitte) unterzeichnete den Vertrag für die Kommunale Wärmeplanung. Mit dabei (v.li.) Geschäftsleitende Beamtin Karin Kellhammer, Kommunalbetreuer Franz-Josef Bloier (Bayernwerk Netz) und Projektmanager Béla van Rinsum (INEV).
Foto: Simon Göschl

FAQ zum Thema kommunale Wärmeplanung

Was ist die kommunale Wärmeplanung und warum ist sie wichtig?

Die kommunale Wärmeplanung ist eine Antwort auf die Herausforderungen des Klimawandels und der Energiewende. Die Wärmeversorgung in Städten und Gemeinden soll nachhaltig und effizient gestaltet werden, um klimaschädliche CO2-Emissionen zu reduzieren. Das große Ziel ist die Schaffung einer klimafreundlichen Wärmeversorgung bis zum Zieljahr 2045, in Basyern sogar bereits bis 2040.

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für die kommunale Wärmeplanung?

Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet größere Kommunen (>100.000 Einwohner), bis spätestens 30.06.2026, und kleinere Kommunen (>100.000 Einwohner), bis spätestens 30.06.2028, Wärmepläne vorzulegen.

Welche Schritte umfasst die kommunale Wärmeplanung?

Eignungsprüfung:
Im Rahmen der Eignungsprüfung werden Teilgebiete identifiziert, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignet, aufgrund der vorliegenden Wärmedichte.

Bestandsanalyse:
Bei der Bestandsanalyse werden der aktuelle Wärmebedarf, der Verbrauch und die damit einhergehenden Treibhausgasemissionen erhoben. Diese Daten werden unter Berücksichtigung von Gebäudetypen, Baualtersklassen sowie Versorgungsstrukturen aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern erfasst. Außerdem werden Beheizungsstrukturen von Gebäuden ermittelt.

Potenzialanalyse:
Die Potenzialanalyse zeigt Möglichkeiten zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in verschiedenen Sektoren wie Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Einrichtungen auf. Zudem werden lokale Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmepotenziale ermittelt.

Zielszenario:
Die Aufstellung eines Zielszenarios soll aufzeigen, wie der zukünftige Wärmebedarf durch erneuerbare Energien gedeckt werden kann, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Hierbei wird eine räumlich detaillierte Beschreibung der benötigten Versorgungsstruktur im Jahr 2040 erstellt, inklusive eines Zwischenziels für 2030. Dies erfolgt durch die Identifikation geeigneter Bereiche für zentrale oder dezentrale Wärmeversorgung.

Wärmestrategie und Maßnahmenkatalog:
Die Wärmewendestrategie formuliert einen Fahrplan zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans. Dabei werden konkrete Maßnahmen, Prioritäten und ein Zeitplan für die kommenden Jahre ausgearbeitet. Es werden konkrete Ziele zur erforderlichen Energieeinsparung und zum Aufbau der künftigen Energieversorgungsstruktur gesetzt.

Monitoring und Fortschreibung:
Aktualisierung des Wärmeplans alle 5 Jahre

Was ändert sich für Bürgerinnen und Bürger?

Die Wärmeplanung berührt die Bürgerinnen und Bürger nur mittelbar, wenngleich eine breite freiwillige Partizipation am Prozess der Wärmeplanung vorgesehen und wünschenswert ist. Am Ende des Prozesses werden Bürgerinnen und Bürger mehr Klarheit über die ihnen voraussichtlich zur Verfügung stehenden Wärmeversorgungs-arten haben. Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden können somit besser planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt die für sie wirtschaftlichste ist.

Welche Faktoren beeinflussen die Entscheidungen in der kommunalen Wärmeplanung?

• Technische und wirtschaftliche Machbarkeit
• Verfügbarkeit erneuerbarer Energien
• Bevölkerungsdichte und Wärmebedarf in Teilgebieten
• Fördermöglichkeiten und rechtliche Vorgaben

Welche Rolle spielen erneuerbare Energien in der kommunalen Wärmeplanung?

Erneuerbare Energien sind zentral für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Wärmepläne berücksichtigen Technologien wie Solarthermie, Geothermie und Biomasse sowie die Nutzung von Abwärme aus Industrieanlagen.

Wie kann die kommunale Wärmeplanung zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen?

Durch die Nutzung erneuerbarer Energiequellen, die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und den Ausbau von Wärmenetzen können CO₂-Emissionen signifikant gesenkt werden.

Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein kommunaler Wärmeplan?

Die Wärmeplanung ist eine strategische Planung. Eine grundstücksscharfe Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete wird in vielen Fällen (noch) nicht möglich sein. Die Ergebnisse der Wärmeplanung sind rechtlich nicht verbindlich. Ein Anspruch auf eine bestimmte Versorgung besteht nach dem Wärmeplanungsgesetz nicht.

Gibt es einen Anschluss- und Benutzungszwang an ein Wärmenetz?

Das Wärmeplanungsgesetz trifft hierzu keine Vorgaben. Dies hängt von kommunalen Satzungen ab und kann vor allem in Eignungsgebieten zeitlich unabhängig von der Wärmplanung festgelegt werden.

Wird der Kauf einer Wärmepumpe oder anderer Heizsysteme gefördert, auch in Gebieten mit bestehendem oder geplantem Wärmenetz?

Ja, der Heizungstausch wird auch in solchen Gebieten gefördert, solange die Systeme die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Welche Bedeutung hat Wasserstoff in der kommunalen Wärmeplanung?

Wasserstoff könnte ein wichtiger Baustein für die Dekarbonisierung werden, insbesondere in Gebieten mit wenig Zugang zu anderen erneuerbaren Quellen. Aktuell ist er jedoch wegen hoher Kosten und begrenzter Verfügbarkeit eher ein Zukunftselement und für private Haushalte nicht geeignet.

Wie werden Bürgerinnen und Bürger in die kommunale Wärmeplanung einbezogen?

Die Beteiligung erfolgt über Informationsveranstaltungen und digitale Plattformen. Gerne stehen Ihnen hier jederzeit Ihre Ansprechpartner in der Kommune zur Verfügung.

Wo kann man erfahren, ob für das jeweilige Wohngebiet eine Wärmeplanung vorliegt?

Informationen über den Fortschritt der Wärmeplanung und den endgültigen Wärmeplan stellt Ihnen Ihre Kommune auf ihren Websites zur Verfügung.

Wie wirkt sich die Wärmeplanung auf bestehende Heizungen aus?

Bestehende Heizungen sind von den Plänen zunächst nicht betroffen. Neue Heizungen müssen jedoch zum Großteil erneuerbare Energien nutzen.

Beeinflusst ein Wärmeplan die Verpflichtungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Die Erstellung eines Wärmeplans durch Gemeinden ändert nichts an der Verpflichtung zur Nutzung von 65 % erneuerbaren Energien (EE) gemäß § 71 Abs. 1 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Was gilt im Neubau?

Das GEG gilt ab dem 1. Januar 2024 grundsätzlich für alle neu eingebauten Heizungen in Neubauten in Neubaugebieten. Für Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gibt es eine Ausnahme: Für sie greifen die gleichen Regeln wie für Bestandsgebäude.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es bei Heizungstausch.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik. Nähere Informationen finden Sie unter:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html

 
 
Weitere FAQs zum Wärmeplanungsgesetz (WPG) finden Sie auf der homepage des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter:
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/kwp/kwp-liste.html

weitere FAQs zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) finden Sie unter:
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/geg/geg-liste.html

Förderprogramm der Nationalen Klimaschutzinitiative

Das Projekt wird gefördert aus den Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:

Die nationale Klimaschutzinitiative

Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zu Senkung der Treibhaugasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Förderprogrammen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Weitere Informationen

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