Hauptmenü
- Gemeinde Fürstenzell
- Leben & Wohnen
- Rathaus & Politik
- Freizeit & Gäste
- Wirtschaftsstandort
Regelmäßig prüft die Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt die Hochwasserbedrohung für die Gemeinde.
Gerade Starkregenereignisse können überall mit verheerenden Folgen auftreten. Es können jedoch durch gezielte Vorsorgemaßnahmen ganz wesentlich Schäden in Folge von Wassergefahren minimiert werden.
1.1. Bauvorsorge betreiben:
- Hochwassergefährdete Stockwerke und Gebäudeteile angepasst nutzen
- Hochwasserverträgliche Baumaterialien verwenden
- Versorgungseinrichtungen (Heizanlage, Strom, Wasser) unter Berücksichtigung der Hochwassergefahr planen oder umbauen
1.2. Sich finanziell absichern:
- Elementarschadenversicherung für Gebäude und Hausrat abschließen
- Rücklagen für den Schadensfall bilden
1.3. Vorbereitende Maßnahmen treffen:
- Schalbretter, wasserfeste Sperrholzplatten und Silikon zum Abdichten gefährdeter Räume anschaffen, Heizöltank sichern (Verankerung oder Ballastierung gegen Aufschwimmen) und Tanks verwenden, die für „Wasserdruck von außen“ geeignet sind (vgl. Merkblatt des bayerischen Umweltministeriums)
- Absperrmöglichkeiten von Leitungen vorbereiten
- Gefährliche Stoffe oder Chemikalien rechtzeitig auslagern
-Versorgung hilfebedürftiger oder kranker Personen planen (z. B. durch „Evakuierung“ zu Verwandten oder Freunden außerhalb der Gefahrenzone)
- Evakuierung von Tieren planen/vorbereiten
- Im Gefahrenfall können Festnetztelefon und auch Mobilfunknetz ausfallen: Daher mit Nachbarn Not- und Gefahrenzeichen absprechen
- Alle Familienmitglieder über die getroffenen Vorsorgemaßnahmen (v. a. Hauptschalter und Absperrventile, richtiges Verhalten, Dokumentensicherung usw.) informieren. Mit allen Familienmitgliedern die Aufgabenverteilung im Ernstfall absprechen
1.4. In Einzelfällen notwendig:
- Lebensmittel- und Trinkwasservorrat anlegen
- Netzunabhängiges Radio und ausreichend Reservebatterien sicherstellen
- Netzunabhängige Notbeleuchtung sicherstellen
- Netzunabhängige Kochgelegenheit sicherstellen
- „Ersatztoilette“ planen
- Notgepäck und Sicherung von Dokumenten vorbereiten
- Aktuelle Wettermeldungen, Hochwassernachrichten und Hochwasserwarnungen über die Rundfunksender, die Videotexttafeln von Fernsehsendern Ihres Sendegebiets und ggf. Internet verfolgen
- Gefährdete Gewässer- und Uferbereiche verlassen, Warnungen von Vorabsenkungen von Talsperren und Stauanlagen und künstlichen Hochwasserwellen beachten
- Ggf. Mitbewohner oder Nachbarn, die gerade nicht vor Ort sind, informieren
- Getroffene Vorsorgemaßnahmen überprüfen und ergänzen
- Wichtige Telefonnummern aktualisieren und griffbereit halten
- Gefährdete Räume leer räumen, Gefährdete Türen, Fenster, Abflussöffnungen usw. abdichten
- Heizungen und elektrische Geräte in bedrohten Räumen sichern bzw. abschalten (Stromschlaggefahr entsteht bereits bei Kondenswasser! Tiefkühltruhe berücksichtigen)
- Hausentwässerungsanlagen und Rückstauklappen im Keller überprüfen
3.1. Menschenleben vor Sachwerten:
- Menschenrettung geht der Erhaltung von Sachwerten immer vor!
- Keine Rettungsversuche ohne Eigensicherung, rufen Sie Hilfe!
- Bei Gefahr von Überschwemmungen keinesfalls in Keller oder Tiefgaragen gehen!
- Kinder aus dem Überschwemmungsgebiet in Sicherheit bringen!
- Uferbereiche nicht betreten. Hier besteht Unterspülungs- und Abbruchgefahr! Gleiches gilt für überflutete/teilüberflutete Straßen: Absperrungen beachten und Anweisungen der Gemeinde und Einsatzkräfte unbedingt Folge leisten!
- Auf Hochwasser führenden Gewässern nicht mit Privatbooten „spazieren“ fahren (Wellenbildung und Gefahr von Hindernissen)
3.2. Vorsicht bei Kraftfahrzeugen:
- Keine überfluteten Straßen durchfahren! Dringt Wasser in den Motorraum, droht erheblicher Schaden; die Betriebstemperatur eines Katalysators liegt bei rund 700°C, plötzliche Abkühlung kann zum Zerspringen des Keramikkopfes führen
- Steht das Fahrzeug bis zur Ölwanne oder über die Räder im Wasser, keinesfalls starten, sondern abschleppen und in Werkstatt überprüfen lassen
- Wasserreste und Schlamm entfernen, betroffene Räume jedoch erst leer pumpen, wenn das Hochwasser abgeflossen und der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist (Gefahr durch Auftrieb und Wasserdruck)
- Fußbodenbeläge und Verkleidungen zur Kontrolle entfernen oder öffnen
- Betroffene Bereiche schnellstmöglich trocknen, um Bauschäden, Schimmelpilzbefall oder anderen Schädlingsbefall zu verhindern
- Beschädigte Bausubstanz überprüfen lassen (Statik)
- Vom Hochwasser betroffene elektrische Geräte und Anlagen vor Inbetriebnahme vom Fachmann überprüfen lassen
- Heizöltanks auf Schäden überprüfen
- Feuerwehr verständigen, wenn Schadstoffe (z.B. Pflanzenschutzmittel, Farben, Lacke, Reiniger, Heizöl) freigesetzt wurden. Eigene Maßnahmen (Ölbindemittel) nur in Absprache mit der Feuerwehr vornehmen
- Räume, in denen gearbeitet wird, gut belüften. Bei freigesetzten Schadstoffen nicht Rauchen und offenes Feuer vermeiden
- Obst, Gemüse oder Salat aus überschwemmten Gebieten nicht verzehren
- Bei dicken Ölschlammschichten in Gärten oder auf Feldern das Landratsamt bzw. das Amt für Landwirtschaft verständigen
- Informationen zu möglichen Badeverboten beachten
Hochwasserschutzstrategie in Bayern
https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/hochwasser/index.htm
Über Ihr Wasserwirtschaftsamt erhalten Sie nähere Informationen über die Schutzmaßnahmen und Vorbereitungen, um die Auswirkungen von Hochwasser zu begrenzen, sowie zu der für Ihr Gemeindegebiet kritische Hochwassermarke.
Gewässerunterhaltung ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Staates und der Kommunen.
Beschreibung
Die Unterhaltung Gewässer erster und zweiter Ordnung ist Aufgabe des Freistaats Bayern und wird von den Wasserwirtschaftsämtern durchgeführt. Die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen obliegt dem Bund.
Die Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers umfasst seine Pflege und Entwicklung als öffentlich-rechtliche Verpflichtung (Unterhaltungslast). Zur Gewässerunterhaltung gehören insbesondere:
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Die Unterhaltung Gewässer dritter Ordnung ist in Bayern eine Aufgabe der Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände.
Beschreibung
In Bayern gibt es etwa 90.000 km kleinere Gewässer. Die Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände sind zur Unterhaltung dieser Gewässer verpflichtet. Teilweise ist diese Unterhaltungspflicht auch auf Nutzer (z. B. Wasserkraftanlagenbetreiber) übertragen.
Haben Sie Fragen zum Unterhalt und zum baulichen Zustand von kleineren Gewässern und ihren Ufern, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde.
Hinweise
Bei Fragen rechtlicher Art kann Ihnen die örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) weiterhelfen.
Anregungen und Antworten fachlicher Art erhalten Sie vom örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamt.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
Zuständigkeiten
Markt Fürstenzell - SG 31.1 - Bauordnungsrecht, Wasserrecht
Marienplatz 7
94081 Fürstenzell
Herr Martin Schmoigl
Verwandte Themen
Lebenslagen
Markt Fürstenzell
Marienplatz 7
94081 Fürstenzell
Herr Martin Schmoigl
Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
Detterstraße 20, 94469 Deggendorf
Tel. (0991) 25 04-0,
Fax (0991) 25 04-200
E-Mail: poststelle@wwa-deg.bayern.de
Anschrift | Kontaktmöglichkeiten |
---|---|
Marienplatz 7 | Tel.: (08502) 802-0 |
94081 Fürstenzell | Fax: (08502) 802-42 |
eMail: info(@)fuerstenzell.de |