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Aktuell läuft die zweite Runde der Umtauschfrist im Rahmen des Führerschein-Pflichtumtauschs. In diesem Jahr sind die Geburtenjahrgänge 1959-1964 an der Reihe, die noch einen Papierführerschein besitzen. Diese müssen ihren Führerschein bis spätestens 19.01.2023 in einen neuen Kartenführerschein umgetauscht haben. Für die betroffenen Jahrgänge empfiehlt es sich, bereits jetzt einen Antrag auf Führerscheinumtausch zu stellen, zum Jahresende kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Außerdem wurde die Umtauschfrist für Papierführerscheinbesitzer der Geburtenjahrgänge 1953-1958 von ursprünglich 19.01.2022 auf 19.07.2022 verlängert
Service: Welche Führerscheine müssen wann getauscht werden?
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
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Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:
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Weitere Informationen zum Umtausch auf der Homepage des Landratsamtes Passau