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Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung in Bayern

Das Kabinett hat am 31. Januar 2023 beschlossen, die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung noch einmal um weitere drei Monate und damit bis zum 30. April 2023 zu verlängern. Es handelt sich um eine letztmalige Verlängerung der Frist.

Aufgrund der Steuerreform müssen allein in Bayern für über 6 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neue Bemessungsgrundlagen festgestellt werden.

Dazu sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet eine Grundsteuererklärung abzugeben.

Vorab versendet die Finanzverwaltung ein Informationsschreiben an den Betroffenen. 

Antworten auf Ihre Fragen finden Sie auch in dem Flyer "Grundsteuerreform in Bayern"

Online kann die Steuererklärung unter elster.de abgegeben werden.

Wer die Papierform wünscht, kann sich voraussichtlich Ende Juni die entsprechenden Formulare auch im Rathaus abholen. 

Die Grundsteuererklärung ist eigenständig auszufüllen und an das Finanzamt weiterzuleiten. Rathausbedienstete können beim Ausfüllen leider nicht behilflich sein! Auch werden die Erklärungen nicht vom Markt Fürstenzell weitergeleitet.

Das Bayerische Landesamt für Statistik führt einen Zensus mit einer Gebäude- und Wohnungszählung durch. Das hat nichts mit der Grundsteuerreform zu tun.

Sollten Sie vom Bayerischen Landesamt für Statistik angeschrieben Werden und zur Abgabe des ERhebungsbogens aufgefordert Werden, so müssen Sie diese ebenfalls ausfüllen!

Weitere Informationen zum Zensus finden Sie unter www.statistik.bayern.de/statistik/zensus

 

 

 

Weitere Informationen

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