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Aufgrund der Steuerreform müssen allein in Bayern für über 6 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirschaft neue Bemessungsgrundlagen festgestellt werden.
Dazu sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Vorab versendet die Finanzwerwaltung ein Informationsschreiben an die Betroffenen.
Antworten auf Ihre Fragen finden Sie auch in dem Flyer "Grundsteuerreform in Bayern"
Online kann die Steuererklärung unter elster.de abgegeben werden.
Wer die Papierform wünscht kann sich voraussichtlich Ende Juni die entsprechenden Formulare auch im Rathaus abholen.
Die Grundsteuererklärung ist eigenständig auszufüllen. Rathausbedienstete können leider nicht behilflich sein!
Das Bayerische Landesamt für Statistik führt einen Zensus mit einer Gebäude- und Wohnungszählung durch. Dieser hat nichts mit der Grundsteuerreform zu tun.
Sollten Sie vom Bayerischen Landesamt für Statistik angeschrieben werden und zur Abgabe des ERhebungsbogens aufgefordert werden, so müssen Sie diesen ebenfalls ausfüllen!
Weitere Informationen zum Zensus finden Sie unter www.statistik.bayern.de/statistik/zensus.