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Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichte der Amtsgerichte zum Einsatz.
Die Wahlen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 werden im Laufe des Jahres 2023 stattfinden.
Vorschläge für die Wahl zum Jugendschöffen können bis 15. Februar, zum Schöffen bis 12. Mai 2023 im Rathaus Fürstenzell abgegeben werden.
Bürgerinnen und Bürger aus dem Gemeindebereich des Marktes Fürstenzell, die sich für ein Schöffenamt interessieren, laden sich die Bewerbungsbögen hier herunter oder melden sich bitte im Rathaus Fürstenzell bei Herrn Bode, Tel 08502/802-0, E-Mail info@fuerstenzell.de.
Aufforderung zur Benennung von Personen für die Jugendschöffenwahl
Bewerbungsbogen zum Jugendschöffen
Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste (PDF)
Bewerbungsbogen zum Schöffen
Nähere Informationen über die Grundlagen des Schöffenamtes, das Strafrecht und den Gang des Strafverfahrens können Sie unter folgenden Links aufrufen
https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/