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§ 9 Abs. 1 15 der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage des Marktes Fürstenzell legt fest, dass sich jeder Anschlussnehmer selbst zu schützen hat. Für Schäden durch Rückstau haftet der Markt Fürstenzell nicht.
In dem Rückstau-Handbuch (PDF zum Download) der AQUA-Planungsgruppe Abt & Hubmann erfahren Sie, wie Sie Ihr Gebäude schützen können.