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Gebührensatzung für die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen
Komplette Satzung, sowie weitere Informationen findet sich hier:
Gebührensatzung für die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen
Hier nochmal aufgeführt:
§ 2 Grabnutzungsgebühren
Grabnutzungsgebühren
Die Grabnutzungsgebühr beträgt pro Grabstätte und Jahr für
a) ein Einzelgrab 35,00 €
b) ein Familiengrab 70,00 €
c) ein Urnenmauergrab 60,00 €
Für das Fundament der Grabmäler im Friedhof wird eine einmalige
Ablösegebühr für
a) ein Einzelgrab 35,00 €
b) ein Familiengrab 72,00 €
§ 3 Bestattungs- und Überführungsgebühren
Die Grundgebühr beträgt
a) bei Erdbestattungen (Kinder und Erwachsene) 870,00 €
Enthaltene Leistungen:
- Beerdigung 750,50 €
- Erdreich entsorgen 59,50 €
- Leichenhaus 50,00 €
- Leichenwagen 10,00 €
Zusätzlich zur Grundgebühr können folgende Gebühren anfallen:
- Zuschlag bei besonderen Erschwernissen bis zu 35,00 €
bei der Grabaushebung
- Zuschlag für ungünstige Zeiten 500,00 €
(Freitag ab 12:00 Uhr, Sonntag, Feiertag)
b) bei Bestattung einer Totgeburt, 330,00 €
sowie für die Erdbestattung einer Urne (auch im
anonymen Gemeinschaftsgrab)
Enthaltene Leistungen:
- Beerdigung 320,00 €
- Leichenhaus 10,00 €
Zusätzlich zur Grundgebühr können folgende Gebühren anfallen:
- Zuschlag bei besonderen Erschwernissen bis zu 35,00 €
bei der Grabaushebung
- Zuschlag für ungünstige Zeiten 500,00 €
(Freitag ab 12:00 Uhr, Sonntag, Feiertag)
c) bei Urnenbestattung in einer Urnenmauer 95,00 €
Enthaltene Leisungen:
- Öffnen der Urnenwand 85,00 €
- Leichenhaus 10,00 €
§ 4 Gebühr für Leichenträger
1) Die Gebühr für die Beförderung des Sarges bzw. der Urne vom Leichenhaus zur
Grabstätte mittels vier Sargträger bzw. einem Urnenträger beträgt
für eine Erd-/Urnenbestattung, je Leichenträger 69,00 €
§ 5 Sonstige Gebühren
An sonstigen Gebühren werden erhoben:
1) Verwaltungskosten (Sach- und Personalkosten) 50,00 €
2) Schriftlicher Auskünfte 5,00 €
3) Gebühren für die Erlaubnis
a) zur Errichtung von Grabdenkmälern
für Kinder- und Reihengräbern 10,00 €
für Familiengräber 15,50 €
4) Gebühren für die Gestattung von Ausnahmen 5,00 €
5) Grundbetrag bei Ausgrabung und Umbettung 2.000,00 €
einer Leiche. Bei zusätzlichem Mehraufwand
erfolgt die Berechnung nach tatsächlichen Kosten.
6) Ausgrabung und Umbettung einer Urne 142,80 €
7) Ausgrabung einer Leiche bzw. Urne zur
Überführung nach einen anderen Friedhof
- Kosten nach tatsächlichem Aufwand -
8) Reinigung des Leichenhauses, verursacht 30,00 €
durch undichte Särge
9) Erdaustausch
- Kosten nach tatsächlichem Aufwand -
10) Kosten für die Abdeckplatte eines 40,00 €
Urnenmauergrabes
11) Für Sonderleistungen, für die in dieser
Gebührensatzung keine Gebühren vorgesehen
sind, kann der Markt gesonderte Vereinbarungen
über die Erstattung der Kosten treffen.
(Aktualisiert 28.08.2025)