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Unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen wird zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets aufgerufen.
Dieser Aufruf umfasst aus-schließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung
der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse
? der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
? der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
? der demografischen Entwicklung sowie der Digitalisierung
den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Natur-räume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtkosten 20.000 EUR nicht überstei-gen. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden.
Voraussetzungen: Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindli-chen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten.
Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU zu De-minimis-Beihilfen für den Bereich Gewerbe zu beachten.
Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
a) Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
b) Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
c) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
d) Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
e) Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
f) Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungs-nachweis bis spätestens 30.09.2026 vorgelegt werden kann.
Mehr Informationen finden sie in folgendem PDF