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Durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ wurde im Jahr 2019 eine gesetzliche Pflicht zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen in Bayern eingeführt. Nach Art. Gemäß § 16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes ist es verboten, in der freien Natur entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer in einer Breite von mindestens 5 m von der Uferlinie diese garten- oder ackerbaulich zu nutzen (Gewässerrandstreifen).
Ein natürliches, wasserführendes Gewässer erkennt der Mensch leicht. Dort gilt bereits jetzt die Pflicht zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen. Die genaue Abgrenzung der Gewässer mit Randstreifenpflicht ist aber schwierig, weil dabei eine Vielzahl von Faktoren zu beachten ist. Zum Beispiel können Gräben auch ohne ständige Wasserführung dazugehören, dagegen künstliche Gewässer nur in Ausnahmefällen.
Um eindeutig zu klären, welche Gewässerabschnitte ein Randstreifen einzuhalten ist, führen die Wasserwirtschaftsämter bayernweit Kartierungen durch. Dazu werden die Abschnitte nach einheitlichen Kriterien vor Ort begutachtet.
Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf hat bereits die Kartierungen für Stadt Straubing, Landkreis Straubing-Bogen, Landkreis Rottal-Inn, Stadt und Landkreis Deggendorf, Landkreis Regen sowie Landkreis Freyung-Grafenau abgeschlossen. Die folgende Vorabveröffentlichung deckt die Stadt und den Landkreis Passau ab. In den letzten Monaten waren so insgesamt ca. 2.100 Flusskilometer nach einem bayernweit einheitlichen Vorgehen eingestuft. Die Auswertung, wie viel Prozent der Flusskilometer in Stadt und Landkreis Passau wasserrandstreifenpflichtig sind, steht kurz vor dem Abschluss. Neben den Fließgewässern werden auch die ste-henden Gewässer der Stadt und des Landkreises mitveröffentlicht.
Am 20.04.2026 um 19:00 Uhr findet eine Online-Infoveranstaltung zur Vorabveröffentlichung der Kulisse Passau statt. Betroffene Grundstückseigentümer oder Pächter im Stadt- und Landkreisgebiet sind eingeladen, sich über das standardisierte Vorgehen bei der Einstufung der Gewässer zu informieren. Neben dem Wasserwirtschaftsamt wird auch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Auskunft zum Thema geben. Es wird darum gebeten, Teilnahmeinteressierten ohne Internetverbindung eine Teilnahme durch Zusammenschluss mit Kollegen oder Freunden zu ermöglichen. Der Link für die Teilnahme wird am Tag der Infoveranstaltung auf der Internetseite https://www.wwa-deg.bayern.de/ des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf unter der Rubrik „Themen“, „Flüsse und Seen“, „Gewässerrandstreifen“ zu finden sein.
Die Kulisse der Stadt und des Landkreises Passau wird ebenfalls auf der Internetseite des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf unter derselben Rubrik „Gewässerrandstreifen“ beleuchtet und steht frühestens zum Termin der Infoveranstaltung zur Verfügung. Zum 01.07.2026 wird die Kulisse im UmweltAtlas Bayern überführt. Ab diesem Zeitpunkt ist die Gewässerrandstreifenpflicht auch bei bisher unklaren Abschnitten verbindlich einzuhal-ten.
Fragen und Anmerkungen zu den Kartierergebnissen können schriftlich per E-Mail (gewaesserrandstreifen(@)wwa-deg.bayern.de) oder per Post (Detterstraße 20, 94469 Degendorf) bis zum 18.05.2026 an das Wasserwirtschaftsamt gestellt werden. Bei den Anfragen sind bitte unbedingt Kontaktdaten, Gemeinde, Gewässer, Flurstück (nicht die iBALIS-Nummer) und Gemarkung anzugeben.