Wenn Sie eine Veranstaltung planen, müssen Sie diese rechtzeitig anmelden:
• mindestens 2 Wochen vorher
• bei mehr als 1.000 Personen: 4 Wochen vorher
Wenn Sie Getränke ausschenken möchten, brauchen Sie zusätzlich eine Erlaubnis. Bitte verwenden Sie dafür die vorgesehenen Formulare.
Die Bearbeitung dauert in der Regel mindestens 1 Woche.
Dokumente:
Antrag_Gestattung_12_ausfüllbar.pdf
Antrag_Veranstaltungen_29_StVO.pdf
Anzeige_öffentl._Veranstaltung_Art._19_ausfüllbar.pdf
Datenschutzhinweise_StVO_für_gestellte_Anträge_ab_25_05_2018.pdf
Ein Sonnwendfeuer müssen Sie mindestens 1 Woche vorher anmelden.
Wichtig:
• Ort und Zeit angeben
• vorher mit der Feuerwehr sprechen
Veranstaltungen im Straßenbereich
Veranstaltungen und Umzüge müssen frühzeitig beantragt werden:
• mindestens 3 Wochen vorher
Wichtig:
• Antrag läuft über die Gemeinde
• vorher Termin mit der Feuerwehr abstimmen
• bei längeren Straßensperren (über 15 Minuten) muss eine Umleitung eingerichtet werden - Umleitungsplan durch den Antragsteller
Die Bearbeitung dauert mindestens 2 Wochen.
Anzeige (keine Genehmigung nötig)
Gilt für kleine, ortsübliche Veranstaltungen:
Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund (§ 29 StVO)
Gilt für Veranstaltungen, die auf Straßen oder Plätzen stattfinden und den Verkehr beeinflussen (z. B. Straßenfeste).
Erlaubnis erforderlich
Verkehrsrechtliche Anordnung (§ 45 StVO) und Antrag Erlaubnis
Regelt die Verkehrssicherheit bei Veranstaltungen.
Zum Beispiel:
Für Baustellen im Straßenbereich brauchen Sie eine Genehmigung.
Wichtig:
• Antrag wird in der Regel von einer Fachfirma gestellt
• bei Kreis(PA)- und Staatstraßen(ST) ist das Landratsamt zuständig
Die Bearbeitung dauert meist mindestens 1 Woche.
Dokumente:
Vorlage_Antrag_LRA_VRAO.pdf
Vorlage_Antrag_VAO_FZLL.pdf
Sie können Ihr Gewerbe:
• persönlich während der Öffnungszeiten oder
• per E-Mail (mit Formular und Ausweiskopie) anmelden
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Sie nur persönlich beantragen.
Dokumente:
Gewerbeanmeldung.pdf
Gewerbeabmeldung.pdf
Gewerbeummeldung.pdf
Wenn Sie eine Gaststätte eröffnen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Alle wichtigen Infos finden Sie im Infoblatt des Landratsamts. Den Antrag reichen Sie bitte mit allen Unterlagen bei der Gemeinde ein.
Gaststaetten_Antrag__GastG.pdf
Gaststaetten_merkblatt-gaststaettenrecht_aktuell.pdf
Gaststaetten_Datenschutzhinweise_zum_Antrag_GastG.pdf