Gleichzeitig erfordert die Errichtung solcher Anlagen eine sorgfältige Abwägung zwischen Energiegewinnung, Natur- und Landschaftsschutz, landwirtschaftlicher Nutzung sowie den Interessen der Bürgerinnen und Bürger. Daher unterliegen Freiflächenphotovoltaikanlagen in der Regel einem Genehmigungs- beziehungsweise Bauleitplanverfahren, bei dem verschiedene fachliche, rechtliche und örtliche Voraussetzungen geprüft werden.
Auf dieser Seite informieren wir über die Voraussetzungen, den Ablauf des Genehmigungsverfahrens sowie die maßgeblichen Kriterien für die Standortauswahl. Ziel ist es, transparente Rahmenbedingungen zu schaffen und eine ausgewogene Entwicklung im Einklang mit den kommunalen Planungszielen sicherzustellen.
Hier finden Sie ein PDF mit den Kriterien für die Gestattung von Freiflächenphotovoltaikanlagen
Markt Fürstenzell
- Bauamt -
Genstorfer Walter
Telefon: 08502/802-37
E-Mail: walter.genstorfer@fuerstenzell.de
Hofbauer Roman
Telefon: 08502/802-38
E-Mail: roman.hofbauer@fuerstenzell.de
