Elektronische Kommunikation und digitale Verwaltungsleistungen
Die Marktgemeinde Fürstenzell ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und sonstigen Organisationen die Kontaktaufnahme und Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung über digitale Kommunikationswege.
Grundlage hierfür sind insbesondere Art. 16 des Bayerischen Digitalgesetzes (BayDiG) sowie Art. 3a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) in der jeweils geltenden Fassung.
Ziel ist es, Verwaltungsangelegenheiten durch geeignete digitale Angebote nutzerfreundlich, effizient und möglichst barrierefrei zu gestalten.
1. Kontaktaufnahme auf elektronischem Weg
Die Marktgemeinde Fürstenzell kann über die auf ihrer Website veröffentlichten elektronischen Kontaktmöglichkeiten erreicht werden.
Hierzu gehören insbesondere:
- die Kontaktaufnahme per E-Mail,
- das Kontaktformular auf der Website,
- die Nutzung bereitgestellter Online-Dienste und elektronischer Antragsverfahren.
Die verfügbaren Kontaktmöglichkeiten und digitalen Dienstleistungen finden Sie auf unserer Website unter:
https://www.fuerstenzell.de/
Das Kontaktformular erreichen Sie unter:
https://www.fuerstenzell.de/kontakt
2. Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung
Elektronische Dokumente können an die Marktgemeinde Fürstenzell übermittelt werden, soweit hierfür ein entsprechender Zugang eröffnet wurde.
Bitte beachten Sie, dass nicht jede Form der elektronischen Kommunikation für sämtliche Verwaltungsverfahren geeignet ist.
Sofern für einen Antrag, eine Erklärung oder ein sonstiges Verwaltungsverfahren gesetzlich eine bestimmte Form vorgeschrieben ist, müssen die hierfür geltenden Formvorschriften eingehalten werden.
Eine gewöhnliche E-Mail erfüllt nicht automatisch die Anforderungen an eine gesetzlich vorgeschriebene Schriftform. Je nach Verfahren können beispielsweise eine qualifizierte elektronische Signatur, ein elektronischer Identitätsnachweis oder ein ausdrücklich zugelassenes sicheres Übermittlungsverfahren erforderlich sein.
Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise beim jeweiligen Online-Dienst oder wenden Sie sich im Zweifelsfall an die zuständige Stelle der Gemeindeverwaltung.
3. Sichere digitale Kommunikation
Für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung sind geeignete und sichere Übermittlungswege zu verwenden.
Soweit für bestimmte Verwaltungsleistungen besondere sichere Kommunikationsverfahren vorgesehen sind, sind diese zu nutzen.
Personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen sollten nicht ungeschützt übermittelt werden. Bitte beachten Sie die jeweiligen Hinweise zum Datenschutz und zur sicheren Übertragung Ihrer Angaben.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung der Marktgemeinde Fürstenzell:
https://www.fuerstenzell.de/datenschutz
4. Digitale Verwaltungsleistungen
Die Marktgemeinde Fürstenzell baut ihre digitalen Informations- und Serviceangebote im Rahmen der technischen und rechtlichen Möglichkeiten weiter aus.
Sofern entsprechende Online-Dienste bereitgestellt werden, können Verwaltungsleistungen digital beantragt, Informationen abgerufen oder Anliegen elektronisch an die zuständige Stelle übermittelt werden.
Der Umfang der verfügbaren digitalen Leistungen richtet sich nach dem jeweiligen Verwaltungsverfahren und den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
5. Barrierefreiheit digitaler Kommunikationsangebote
Die Marktgemeinde Fürstenzell ist bestrebt, ihre digitalen Kommunikationsangebote möglichst barrierefrei und für alle Menschen zugänglich zu gestalten.
Sollten bei der Nutzung der Website, des Kontaktformulars oder eines Online-Dienstes Schwierigkeiten auftreten, können Sie sich an die Gemeindeverwaltung wenden. Wir bemühen uns, im Rahmen der rechtlichen und technischen Möglichkeiten geeignete Lösungen anzubieten.
6. Kontakt
Marktgemeinde Fürstenzell
Marienplatz 7
94081 Fürstenzell
Telefon: 08502 802-0
Telefax: 08502 802-42
E-Mail:
Website: https://www.fuerstenzell.de/
7. Rechtliche Hinweise
Die Zulässigkeit und Wirksamkeit der elektronischen Kommunikation richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Maßgeblich sind insbesondere Art. 16 BayDiG und Art. 3a BayVwVfG sowie gegebenenfalls besondere Vorschriften für das jeweilige Verwaltungsverfahren.
